Homeoffice-Pflicht Schweiz

Homeofficepflicht in der Schweiz – wer übernimmt die Kosten und wie bin ich versichert?

von | März 10, 2021 | Instagram

Der Bundesrat hat bereits vor einiger Zeit die Empfehlung herausgegeben, dass Angestellte wenn möglich im Homeoffice arbeiten sollen. Durch die steigenden Coronafallzahlen wurde diese Empfehlung am 13. Januar nochmals verschärft.

Demnach soll das Homeoffice flächendeckend in Betrieben angeordnet werden, wo dies möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umgesetzt werden kann.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine große Herausforderung.

In kürzester Zeit müssen sich sowohl du als Arbeitnehmer, aber auch die Arbeitgeber an die neue Arbeitsweise und das neue Arbeitsumfeld gewöhnen. Plötzlich morgens nicht mehr aus dem Haus zu müssen und von zu Hause aus zu arbeiten klingt erst mal verlockend, den Arbeitstag selbstständig zu organisieren, kann jedoch ziemlich herausfordernd sein und auch aus versicherungstechnischer und rechtlicher Sicht ändert sich einiges.

Was das Homeoffice für dich bedeutet, welche Kosten dein Arbeitgeber tragen muss und ob das Homeoffice von der Steuer abziehbar ist, haben wir in diesem Blogbeitrag für dich zusammengefasst.

Brauchst du Tipps für die Motivation im Homeoffice? Die 7 besten Homeoffice–Tipps für ein gutes Gelingen findest du hier!

Hier kannst du dir das Video zum Thema Homeofficepflicht anschauen.

Was bedeutet die Homeoffice-Pflicht für dich als Arbeitnehmer?

Dein Arbeitgeber ist berechtigt und sogar verpflichtet, dich in Zeiten wie diesen die Arbeit im Homeoffice für dich anzuordnen, wenn es irgendwie machbar und möglich ist. So kann zum Beispiel ein Bauarbeiter oder eine Krankenschwester schlecht im Homeoffice arbeiten, wohingegen es für Büromitarbeiter*innen schnell und einfach umsetzbar ist.

Wer kommt für deine Miet- und Stromkosten auf?

Dadurch das die Anordnung zur Arbeit im Homeoffice nur vorübergehend ist, ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir anteilig den Strom oder die Miete zu bezahlen. Alle anderen Kosten, die durch deine Tätigkeiten im Homeoffice entstehen wie beispielsweise Druckerpatronen, Druckerpapier oder Kosten für die Post, müssen von deinem Arbeitgeber ersetzt werden.

Ist das Homeoffice bei der Steuer absetzbar?

Solange das Homeoffice nur vorübergehend und nicht Bestandteil deines Arbeitsvertrages ist, kann das Homeoffice nicht bei der Steuer berücksichtigt werden. Hast du ein privates Arbeitszimmer, können die Kosten hierfür wie gewohnt abgezogen werden. Hierfür sind die Voraussetzungen je nach Kanton allerdings relativ streng. So muss es sich beispielsweise um einen separaten und abschliessbaren Raum handeln, der auch nur als Arbeitszimmer genutzt wird. Wenn du dir nicht sicher bist, wie es in deinem Kanton gehandhabt wird, frage am besten bei deiner zuständigen Steuerbehörde nach.

Muss dich dein Arbeitgeber entschädigen, wenn du neben dem Firmen – Laptop noch einen zweiten privaten Bildschirm benutzt?

Kosten, die durch freiwilliges Homeoffice entstehen, müssen von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber nicht übernommen werden. In der momentanen Situation handelt es sich aber in vielen Fällen um eine angeordnete Tätigkeit im Homeoffice. Musst du als Arbeitnehmer*in eigene Geräte oder Material für die Ausführung der Arbeit zur Verfügung stellen, bist du dafür angemessen zu entschädigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Benutzt du den zweiten Bildschirm jedoch freiwillig und könntest deine Arbeit auch ohne erledigen, muss dein Arbeitgeber nicht für die Kosten aufkommen.

Es geht etwas im Homeoffice kaputt – zahlt dein Arbeitgeber für die Reparatur?

Geht im Homeoffice etwas kaputt und du bist nachweislich nicht mehr arbeitsfähig, kommt dein Arbeitgeber für die Reparaturkosten auf. Gibt zum Beispiel dein W-Lan-Router den Geist auf und du kannst nicht mehr telefonieren oder wichtige E-Mails beantworten, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden schnellstmöglich behoben wird und du deiner Tätigkeit wieder nachgehen kannst. Ähnlich sieht es bei anderen Geräten aus, die du für die Arbeit benötigst. Du musst allerdings immer nachweisen, dass die Geräte für deine Arbeit notwendig sind. Sprich dich am besten schon vorher mit deinem Arbeitgeber ab und teile mit, welches Set-up du für deine tägliche Arbeit verwendest.

Was passiert, wenn dein Laptop oder dein Handy gestohlen wird?

Wenn du mal einen Tapetenwechsel brauchtest und zur Abwechslung in einem Café oder im Park gearbeitet hast und dir der Firmenlaptop gestohlen wird, kommt dafür keine deiner Versicherungen auf. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass der Laptop über die Firma versichert ist und diese den Schaden übernimmt.

Geht das Handy oder das Portemonnaie verloren, übernimmt deine Hausratversicherung, vorausgesetzt, du hast eine die Kosten für die Wiederbeschaffung, nicht aber für das Bargeld.

Wurde bei dir zu Hause eingebrochen und Laptop und Handy entwendet, ist die Betriebshaftpflicht deines Arbeitgebers zuständig.

Bezahlt mein Arbeitgeber die Kosten für die Büroausstattung?

Hier gibt es leider keine Grundsatzregel und muss immer individuell entschieden werden. Auch im Homeoffice gilt für den Arbeitgeber, dass er die Gesundheit seiner Mitarbeiter schützen und entsprechende Vorkehrungen treffen muss. Da es sich bei der Verordnung für die Arbeit im Homeoffice um eine vorübergehende Maßnahme handelt, werden die Kosten wohl eher nicht erstattet. Sprich am besten mit deinem Arbeitgeber und schildere warum du beispielsweise einen ergonomischen Bürostuhl benötigst, vielleicht wird er sich an den Kosten beteiligen. Eine weitere Lösungsmöglichkeit könnte auch das leihen von Büromöbeln für die Dauer des Homeoffice aus dem Büro sein.

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