Swisscare Studentenversicherung

Die Krankenversicherung für ausländische Studenten von swisscare im Detail

von | Sep. 2, 2021 | Allgemein, Krankenkasse, Versicherung, weitere Versicherungen

51.700 ausländische Studenten gab es im Herbst- bzw. Wintersemester 2021 an Schweizer Hochschulen und Universitäten. Damit hat sich die Zahl in den letzten drei Jahrzehnten mehr als verdreifacht.

Gute Unis & Hochschulen, die hohe Lebensqualität und der recht kurze Bachelor- und Masterstudiengang ziehen immer mehr Studierende, aber auch Au Pairs, Praktikant:innen und Doktorand:innen in die Schweiz.

Swisscare bietet mit der Studentenversicherung umfassenden Kranken- und Unfallschutz bereits ab CHF 61.- an.

Was die Studentenversicherung von Swisscare genau ist, was diese abdeckt und welche Voraussetzungen ausländische Studenten erfüllen müssen, erfährst du in diesem Beitrag.

Übrigens: Die Studentenversicherung von Swisscare gibt es jetzt auch bei uns. Hier kannst du deine Versicherung einfach abschliessen.

Keine Lust zu lesen? Dann schau dir hier das Video zur swisscare Studentenversicherung an.

Was ist die Studentenversicherung von swisscare?

Die Versicherung richtet sich an ausländische Studierende, Praktikant:innen, Doktorand:innen und Au-pairs, die zwischen 3 Monaten und 6 Jahren in der Schweiz leben.

Abgedeckt werden die Leistungen der schweizerischen Krankenversicherung (KVG-LAMal) bei Krankheit und Unfall (Grundversicherung). Zur Auswahl stehen die 3 Deckungsstufen Standard, Komfort und Premium. Diese bieten unterschiedliche maximale Versicherungssummen sowie unterschiedliche Zusatzleistungen.

Was ist in der swisscare Studentenversicherung versichert?

Die Grundversicherung deckt folgende Leistungen ohne Begrenzung der maximalen Versicherungssumme:

  • umfassende und notfallmässige Behandlungen
  • Krankheit & Unfall
  • Schwangerschaft & Entbindung
  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • verordnete Medikamente
  • Rücktransport
  • Suche und Rettung
  • ambulanter Transport
  • Assistance 24/7

Je nach Versicherungsstufe und gewähltem Tarif sind die folgenden Leistungen zusätzlich dabei:

  • Psychologische Behandlungen
  • zahnärztliche Behandlungen
  • Krankenhausaufenthalt eines Familienmitglieds
  • Unfallkapital
  • Prüfungsschutz

Was ist nicht versichert?

Nicht in der Swisscare Studentenversicherung inkludiert sind:

  • Medikamente, die nicht unter das KVG-LAMal und die entsprechenden Gesetze fallen (z. B. Antibabypille, Homöopathie)
  • nicht verschreibungspflichtige Behandlungen und Medikamente
  • Behandlungen von Zahnkrankheiten sowie Brillen und Kontaktlinsen
  • im Standardtarif
  • Unfälle, wenn diese bereits vom Arbeitgeber gedeckt sind

Gibt es Einschränkungen für die Abdeckung?

Stationäre Behandlungen sind auf öffentliche und Universitätsspitäler beschränkt.

Ausserhalb der Schweiz sind nur Notfallbehandlungen gedeckt. Die Grundversicherung zahlt nur bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde.

Welche Pflichten haben Versicherte?

Die Versicherungsnehmer müssen Swisscare im Falle einer Krankenhauseinweisung (sollte diese länger als eine Nacht andauern) unter der auf der Versicherungskarte angegebenen Telefonnummer darüber informieren. Ausserdem müssen alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, die Swisscare zur Beurteilung des Anspruchs benötigt. Dazu gehören auch erforderlichen Unterlagen, Zahlungsnachweise, medizinische Berichte, eine detaillierte Rechnung und das ausgefüllte Antragsformular für die Erstattung der Kosten.

Sollte bereits eine andere Versicherung existieren, die gleiche Risiken abdeckt, müssen diese ebenso angegeben werden.

Sobald sich die versicherten Risiken ändern, ist diese Änderung unverzüglich mitzuteilen, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Vertrages noch erfüllt sind (z. B. bei Beendigung des Ausbildungszwecks, endgültiger Ausreise aus der Schweiz, Heirat mit einem Schweizer Bürger oder anderen Faktoren, die sich auf die Anspruchsberechtigung auswirken können).

Was kostet die Swisscare Studentenversicherung?

Ein Hoch auf das Studentenleben

Die Preise pro Monat liegen zwischen CHF 61.- bis CHF 118.- für den Standardtarif und CHF 132.- bis CHF 169.- im Prämientarif, je nach gewählter Franchise.

Die Jahresfranchisen betragen CHF 300.-, CHF 500.-, CHF 1’000.- und CHF 1’500.- und können frei von der versicherten Person gewählt werden. Dazu kommt noch die Selbstbeteiligung von 10 % (maximal CHF 700.- im Kalenderjahr) pro Schadenfall.

Wie und wann müssen die Prämien bezahlt werden?

Je nach Versicherungsvertrag können die Prämien monatlich, alle zwei, drei, vier, sechs Monate oder jährlich gezahlt werden. Die Versicherten erhalten dann eine E-Rechnung an die hinterlegt E-Mail-Adresse und können die Prämie per Online-Banking, Kreditkarte oder am Bankschalter bezahlen.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

Der Vertrag beginnt und endet an dem im Versicherungsantrag und in der Bescheinigung angegebenen Datum. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird. Beträgt die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr, so endet er zu dem in der Bescheinigung angegebenen Enddatum.

Wie kann der Vertrag gekündigt werden?

Die Versicherung kann jedes Jahr gekündigt werden, wenn die schriftliche Kündigung (per Post) bis zum 30. September des laufenden Jahres eingegangen ist.

Kündigungen sind auch ausserhalb der regulären Fristen möglich, wenn:

  • die Schweiz verlassen wird
  • der Versicherte aufgrund eines kantonalen Entscheids über die Befreiung nicht mehr anspruchsberechtigt bist oder seit mehr als sechs Jahren befreit ist
  • das Studium beendet oder abgebrochen wird
  • der Versicherte einen Schweizer Bürger heiratet oder sich der Aufenthaltsstatus geändert hat.

Bist du an einer Krankenversicherung von swisscare interessiert? Hier kannst du die Studentenversicherung der Swisscare direkt abschliessen.


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